Mit dieser Rahmenvereinbarung vereinbaren Dienststelle und Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal neue Grundsätze zur Beschäftigung von Aushilfskräften in der Haushaltszweckbestimmung von Titel 427 20 b) des Haushaltsplanes der FernUniversität - Gesamthochschule.
Die Rahmenvereinbarung löst die alte Dienstvereinbarung "Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Aushilfskräften zur Erledigung der zu den Zulassungsverfahren und den Versandterminen sowie im Bereich der Technischen Produktion der Fernstudienmaterialien anfallenden Massenarbeiten" vom 19.09.1979 mit den entsprechenden Nachträgen ab.
Der Abschluss einer neuen Vereinbarung ist erforderlich geworden, weil das bei Abschluss der alten Dienstvereinbarung als angemessen bewertete Verhältnis von Dauerbeschäftigungen zu Aushilfskraftbeschäftigungen im Laufe der letzten zehn Jahre durch mehr als eine Verdoppelung der Studentenzahlen nicht mehr ausgewogen ist.
§ 1 Zielsetzung
Mit dieser Vereinbarung werden folgende Ziele verfolgt:
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Gegenstand
§ 4 Rahmenvereinbarung / Einzelvereinbarungen
§ 5 Verfahrensregelungen
§ 6 Aushilfskraftbeschäftigung / Haushaltsstelle
§ 7 Verschiedenes
Für den Aufbau bereichsspezifischer Pools zur Aushilfskraftbeschäftigung von bis zu sechs Monaten soll jährlich jeweils eine generelle Ausschreibung durchgeführt werden.
§ 8 Kündigung
§ 9 In-Kraft-Treten
Diese Rahmendienstvereinbarung tritt am 13. November 1991 in Kraft.
Hagen, den 13. November 1991
Für die Hochschulverwaltung
Kanzler
gez. Bartz
Für den nichtwissenschaftlichen Personalrat
Vorsitzende
gez. Schnietz
Protokollnotiz zu § 7:
Die bisher in der Dienststelle praktizierte Regelung für eine nachgehende Beschäftigung der Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung wird im Rahmen der neuen Beschäftigungsgrundsätze weitergeführt.
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