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Dienstvereinbarung zum Einsatz der Desktop-Management-Software 'ZENworks' mit Anlagen

Illustration

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß LPVG und den Zuständigkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen und den tarifvertraglichen Regelungen einigen sich

  • der Rektor als nach § 111, Satz 3 LPVG für die FernUniversität Handelnder
  • mit dem Personalrat für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten,
    vertreten durch die Vorsitzende und
  • der Kanzlerin als nach § 8, Absatz 3 LPVG für die FernUniversität Handelnde
  • mit dem Personalrat, vertreten durch den Vorsitzenden

auf den Einsatz der Desktop-Management-Software "ZENworks" in der FernUniversität in Hagen.

§ 1 Geltungsbereich

Die Vereinbarung gilt für den Einsatz

  • der Desktop-Management-Software "ZENworks" auf dem in der Anlage 1 genannten Server im ZMI 1
  • einer zugehörigen Datenbank zu Inventarisierungs- und Planungszwecken aller Arbeitsplatz-PCs der FernUniversität, die über die Netware-Anwendungsserver des ZMIs 1 versorgt werden.

Ausgenommen sind die in der Anlage 2 aufgeführten PCs. Dies wird technisch durch einen nicht ZENworks-fähigen Novell-Client auf den jeweiligen PCs sichergestellt.

§ 2 Ziel und Zweck

Mit dem Einsatz der Desktop-Management-Software "ZENworks" soll

  • der Hardware- und Software-Informationsstand über die dezentral eingesetzten Arbeitsplatz-PCs verbessert werden.
  • die Wartung zentral vom ZMI 1 ermöglicht werden, ohne dass die zuständigen Beschäftigten des ZMIs 1 die Standorte der Arbeitsplatz-PCs aufsuchen müssen.
  • die Verfügbarmachung und Installation / Deinstallation sowie das Lizenzmanagement von Anwendungssoftware dezentral und automatisiert durchgeführt werden.

§ 3 Softwarebeschreibung 2

Die Beschreibung der
  • ZENworks Server-Software erfolgt in der Anlage 3
  • Client-Software erfolgt in der Anlage 4
  • Datenbank einschl. der geplanten Auswertungen erfolgt in der Anlage 5.
  • Software erfolgt in der Anlage 6 a 3
§ 4 Einsatz der einzelnen Systemkomponenten

Die Desktop-Management-Software "ZENworks" besteht zzt. aus folgenden Komponenten:

1. Komponente Workstation Management

  • Hardware-Bestandsaufnahme
  • Software-Bestandsaufnahme
  • Vorgaben für Benutzungsoberflächen und -rechten

2. Komponente Application Management

  • Zentral gesteuerte Verteilung / Installation und Deinstallation von Anwendungssoftware
  • Lizenz-Management

3. Komponente Remote Management

  • Fernsteuerung von PCs
  • Im Rahmen der Behebung von Problemen

4. Komponente Workstation Imaging

  • Initialisierung von PCs, Einrichten eines (Windows-)Betriebssystems
  • Cloning von PCs

Die Nutzung der einzelnen Komponenten ist in der Anlage 6 geregelt.

§ 5 Veränderungen der Software und Handhabung

Die Personalräte und die/der Datenschutzbeauftragte werden bei konkreten Planungen zur Veränderung oder Erweiterung der Software-Ausstattung bzw. wesentlicher Software-Komponenten rechtzeitig informiert und beteiligt. Nach Personalratszustimmung erfolgt eine Fortschreibung der entsprechenden Anlagen zu dieser Vereinbarung.

§ 6 Systembetreuung / Zugriffsrechte

Die Zugriffsberechtigten des ZMIs 4, die die Desktop-Management-Software "ZENworks" im ZMI 1 betreuen, sind in der Anlage 7 benannt.


§ 7 Betroffene Arbeitsplätze

"ZENworks" wird von den in der Anlage 7 genannten Beschäftigten des ZMIs 1 betreut, und eingesetzt in den in der Anlage 8 genannten Bereichen der FernUniversität.

Die "ZENworks"-Funktionalitäten werden ermöglicht durch den Einsatz so genannter Agenten, die Bestandteil des Netware-Client sind. Ihre Tätigkeit läuft im Hintergrund ab und wirkt sich auf die Arbeit an den jeweiligen Arbeitsplatz-PCs (Clients) nicht einschränkend aus.

§ 8 Schulung

Die Beschäftigten aus den genannten Bereichen des ZMIs 1 werden rechtzeitig und ausreichend geschult.

§ 9 Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Die Möglichkeit einer Leistungskontrolle durch das System sowie Verhaltenskontrollen, die über die in dieser Vereinbarung festgelegten Aufzeichnungen hinausgehen, werden ausgeschlossen.

§ 10 Schutzbestimmungen

Alle zum Schutz der Beschäftigten abgeschlossenen Regelungen, Vereinbarungen etc., sind jeweils in ihrer gültigen Fassung auf diese Vereinbarung uneingeschränkt anzuwenden.

§ 11 Kündigung und Nachwirkung

Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von 6 Monaten von einem Vertragspartner / einer Vertragspartnerin gekündigt werden. Dienststelle und die Personalvertretungen bemühen sich, innerhalb dieses Zeitraums eine neue Vereinbarung abzuschließen.

Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung gilt die gekündigte Vereinbarung weiter.

Die Dienststelle verpflichtet sich, wesentliche Änderungen des Systems im Zuge des Mitbestimmungsverfahrens mit den Personalvertretungen zu vereinbaren.

Unabhängig von bestehenden Beteiligungsrechten werden die Personalräte über evtl. geplante Änderungen von Arbeitsabläufen bzw. Tätigkeitsbeschreibungen und über neue Programmversionen frühzeitig unterrichtet.

§ 12 In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.

Hagen, den 21.01.2003

Für die FernUniversität
Rektor

gez.
Prof. Dr.-Ing. Hoyer

Für die Hochschulverwaltung
Kanzlerin

gez.
Zdebel

Für den Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten
Vorsitzende

gez.
Winterstein

Für den Personalrat
Vorsitzender

gez.
Gogolok

1 Die ursprüngliche Bezeichnung wurde durch Protokoll-Erklärung vom 07.07.06 geändert in "ZMI"!

2 Die ZENworks-Dokumentation (zzt. nur in englisch) kann unter http://www.novell.com/documentation-index/index.jsp?categorie=ZENworks eingesehen werden.

3 Dieser Spiegelstrich wurde durch Protokoll-Erklärung vom 06.05.05 nachträglich genehmigt!

4 Die ursprüngliche Bezeichnung wurde durch Protokoll-Erklärung vom 07.07.06 geändert in "Zugriffsberechtigten des ZMIs"!

Anlagen zur Dienstvereinbarung
Dezernat 1.4 03.11.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de