Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß LPVG und ihrer Zuständigkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen und den tarifvertraglichen Regelungen einigen sich
auf den Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule.
Die Vereinbarung gilt für den Einsatz eines zentralen Faxservers im Universitätsrechenzentrum und dessen Nutzung durch wissenschaftliche Beschäftigte der Hochschule mit vernetzten Windows-PCs.
Im Hochschulnetz wird ein Faxserver installiert, um den Empfängerinnen / Empfängern Faxe künftig auf kürzestem Wege zuzuleiten. Die Benutzerinnen / Benutzer können damit direkt aus allen Windows-Anwendungen Faxe intern wie auch extern versenden. Eingehende Faxe treffen automatisch bei dem jeweiligen Empfänger-PC ein.
Die Beschreibung der Anwender-Software ist in der Anlage 1 beigefügt.
Der Wiss. Personalrat und der Datenschutzbeauftragte werden bei Veränderungen oder Erweiterungen der Fax-Software-Ausstattung rechtzeitig informiert und beteiligt. Entsprechend erfolgt die Fortschreibung der Anlagen zu dieser Vereinbarung.
Das Universitätsrechenzentrum hat im Hochschulnetz einen Faxserver installiert (Anlage 2). Der Faxserver ermöglicht es PC-Fax von vernetzten WindowsEinzelplatzrechnern zu nutzen.
Der Personenkreis ist in der Anlage 3 geregelt.
Das Versenden privater Faxsendungen ist nur durch die Eingabe der privaten Kennziffer möglich (bis die technischen Voraussetzungen im Telefonsystem gegeben sind, ist eine private Nutzung der Faxgeräte bzw. der PC-Software nicht erlaubt). Die Abrechnung der privaten Faxsendungen erfolgt entsprechend der Abrechnung der privaten Telefongebühren.
Unzustellbare Faxsendungen werden von den in der Anlage 4 genannten Personen mittels PC vom Faxserver abgerufen und wenn möglich von dort aus der Adressatin / dem Adressaten zugestellt. Weiteres ist in der Anlage 4 geregelt.
Die Benutzerinnen / Benutzer erhalten die Möglichkeit an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen.
Systembedingte Aufzeichnungen des Faxservers von Nutzungsdaten werden weder technisch noch manuell zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle von der Dienststelle ausgewertet.
"Hinweise zum Datenschutz im Telefaxverkehr" sind im Organisationshandbuch unter der Rubrik 9.3.5 veröffentlicht.
Alle zum Schutz der Beschäftigten abgeschlossenen Regelungen, Vereinbarungen, insbesondere die Dienstvereinbarung Systemkomponente "Telefonsystem" etc., sind jeweils in ihrer gültigen Fassung auf diese Vereinbarung uneingeschränkt anzuwenden.
Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten (zum Ende eines Kalenderjahres) von jeder Vertragspartnerin / jedem Vertragspartner gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung verpflichten sich Dienststelle und der Wiss. Personalrat unmittelbar Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung aufzunehmen. Bis zum Abschluss einer Folgevereinbarung gilt die gekündigte Vereinbarung weiter.
Diese Vereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.
Hagen, den 23.02.1996
Für die FernUniversität - Gesamthochschule
Rektor
gez. Prof. Dr. Fandel
Für den Personalrat der wissenschaftlich und der künstlerisch Beschäftigten
Vorsitzende
gez. Winterstein
Anlage 1
zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen
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Anlage 2
zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen
Pentium III 650 MHz
Hauptspeicher 128 MB, Festplattenspeicher 20 GB
Fast Ethernet, 2 Duo-Faxkarten PCI ISDN
GSM Funkmodem für SMS Dienste
Standort: URZ, Maschinensaal, (AVZ, Raum B 023)
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Anlage 3
zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen
Die technische Voraussetzung für die Nutzung von der PC-Fax-Software ist ein vernetzter Windows-PC. Die Zuteilung einer PC-Fax-Lizenz kann grundsätzlich nur nach dienstlich begründeter Antragstellung erfolgen und muss von der Vorgesetzten / von dem Vorgesetzten des Bereiches oder der Einrichtung unterschrieben werden.
Der Antrag für eine PC-Fax-Lizenz muss personenbezogen begründet werden.
Auf Antrag können pro Lehrgebiet bis zu vier PC-Fax-Lizenzen vergeben werden. Der Bereich bestimmt selbst, wer die PC-Fax-Lizenzen erhält.
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Anlage 4
zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen
Unzustellbare PC-Fax-Sendungen, die im Fax-Server im URZ auflaufen, werden von den unten angegebenen Beschäftigten des URZs - täglich mittels PC vom Faxserver abgerufen und wenn möglich, von dort aus der Adressatin / dem Adressaten zugestellt. Die Weiterleitung der aufgelaufenen PC-Fax-Sendungen wird von den u. a. Beschäftigten protokolliert. Die Protokolle sind ein Jahr aufzubewahren. Soweit die aufgelaufenen Faxsendungen unzustellbar bleiben, werden diese, wenn möglich an die Absenderin / den Absender zurückgeschickt.
Die u. a. Beschäftigten erhalten die Zugriffsrechte auf den Faxserver im URZ ausschließlich mit der Funktion: Verteilstelle, um unzustellbare PC-Fax-Sendungen entsprechend weiterleiten zu können.
Beschäftigte des URZs:
- Herr Ribbat
- Vertreter/Vertreterin
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de