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Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers (PRwiss.)

Illustration

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß LPVG und ihrer Zuständigkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen und den tarifvertraglichen Regelungen einigen sich

  • der Rektor als nach § 111, Satz 3 LPVG für die FernUniversität - Gesamthochschule Handelnder
  • mit dem Personalrat für wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte, vertreten durch die Vorsitzende

auf den Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule.


§ 1 Geltungsbereich

Die Vereinbarung gilt für den Einsatz eines zentralen Faxservers im Universitätsrechenzentrum und dessen Nutzung durch wissenschaftliche Beschäftigte der Hochschule mit vernetzten Windows-PCs.

§ 2 Ziel und Zweck

Im Hochschulnetz wird ein Faxserver installiert, um den Empfängerinnen / Empfängern Faxe künftig auf kürzestem Wege zuzuleiten. Die Benutzerinnen / Benutzer können damit direkt aus allen Windows-Anwendungen Faxe intern wie auch extern versenden. Eingehende Faxe treffen automatisch bei dem jeweiligen Empfänger-PC ein.

§ 3 Anwender-Software

Die Beschreibung der Anwender-Software ist in der Anlage 1 beigefügt.

§ 4 Veränderung der Softwareausstattung und Handhabung

Der Wiss. Personalrat und der Datenschutzbeauftragte werden bei Veränderungen oder Erweiterungen der Fax-Software-Ausstattung rechtzeitig informiert und beteiligt. Entsprechend erfolgt die Fortschreibung der Anlagen zu dieser Vereinbarung.

§ 5 Gerätekonfiguration

Das Universitätsrechenzentrum hat im Hochschulnetz einen Faxserver installiert (Anlage 2). Der Faxserver ermöglicht es PC-Fax von vernetzten Windows­Einzelplatzrechnern zu nutzen.

§ 6 Personenkreis

Der Personenkreis ist in der Anlage 3 geregelt.

§ 7 Private Faxsendungen

Das Versenden privater Faxsendungen ist nur durch die Eingabe der privaten Kennziffer möglich (bis die technischen Voraussetzungen im Telefonsystem gegeben sind, ist eine private Nutzung der Faxgeräte bzw. der PC-Software nicht erlaubt). Die Abrechnung der privaten Faxsendungen erfolgt entsprechend der Abrechnung der privaten Telefongebühren.

§ 8 Bearbeitung von unzustellbaren Faxsendungen

Unzustellbare Faxsendungen werden von den in der Anlage 4 genannten Personen mittels PC vom Faxserver abgerufen und wenn möglich von dort aus der Adressatin / dem Adressaten zugestellt. Weiteres ist in der Anlage 4 geregelt.

§ 9 Schulung

Die Benutzerinnen / Benutzer erhalten die Möglichkeit an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen.

§ 10 Leistungs- und Verhaltenskontrollen

Systembedingte Aufzeichnungen des Faxservers von Nutzungsdaten werden weder technisch noch manuell zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle von der Dienststelle ausgewertet.

§ 11 Datenschutz

"Hinweise zum Datenschutz im Telefaxverkehr" sind im Organisationshandbuch unter der Rubrik 9.3.5 veröffentlicht.

§ 12 Schutzbestimmungen

Alle zum Schutz der Beschäftigten abgeschlossenen Regelungen, Vereinbarungen, insbesondere die Dienstvereinbarung Systemkomponente "Telefonsystem" etc., sind jeweils in ihrer gültigen Fassung auf diese Vereinbarung uneingeschränkt anzuwenden.

§ 13 Kündigung und Nachwirkung

Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten (zum Ende eines Kalenderjahres) von jeder Vertragspartnerin / jedem Vertragspartner gekündigt werden.

Im Falle einer Kündigung verpflichten sich Dienststelle und der Wiss. Personalrat unmittelbar Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung aufzunehmen. Bis zum Abschluss einer Folgevereinbarung gilt die gekündigte Vereinbarung weiter.

§ 14 In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.


Hagen, den 23.02.1996

Für die FernUniversität - Gesamthochschule
Rektor

gez. Prof. Dr. Fandel


Für den Personalrat der wissenschaftlich und der künstlerisch Beschäftigten
Vorsitzende

gez. Winterstein


Anlage 1

zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen

Beschreibung der Anwender-Software "FerrariFax-2.5" (kann im Dezernat 1.1 eingesehen werden!)

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Anlage 2

zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen

Gerätekonfiguration des Ferrari Faxservers NT 4.0 im URZ

Pentium III 650 MHz
Hauptspeicher 128 MB, Festplattenspeicher 20 GB
Fast Ethernet, 2 Duo-Faxkarten PCI ISDN
GSM Funkmodem für SMS Dienste

Standort: URZ, Maschinensaal, (AVZ, Raum B 023)

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Anlage 3

zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen

Personenkreis

Allgemeiner Teil

Die technische Voraussetzung für die Nutzung von der PC-Fax-Software ist ein vernetzter Windows-PC. Die Zuteilung einer PC-Fax-Lizenz kann grundsätzlich nur nach dienstlich begründeter Antragstellung erfolgen und muss von der Vorgesetzten / von dem Vorgesetzten des Bereiches oder der Einrichtung unterschrieben werden.

Regelungen für die Beschäftigten der Verwaltung und sonstigen Einrichtungen der FernUniversität

Der Antrag für eine PC-Fax-Lizenz muss personenbezogen begründet werden.

Regelungen für die Beschäftigten der Lehrgebiete der FernUniversität

Auf Antrag können pro Lehrgebiet bis zu vier PC-Fax-Lizenzen vergeben werden. Der Bereich bestimmt selbst, wer die PC-Fax-Lizenzen erhält.

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Anlage 4

zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen

Zuständigkeiten für die Weiterleitung von unzustellbaren PC-Fax-Sendungen

Unzustellbare PC-Fax-Sendungen, die im Fax-Server im URZ auflaufen, werden von den unten angegebenen Beschäftigten des URZs - täglich mittels PC vom Faxserver abgerufen und wenn möglich, von dort aus der Adressatin / dem Adressaten zugestellt. Die Weiterleitung der aufgelaufenen PC-Fax-Sendungen wird von den u. a. Beschäftigten protokolliert. Die Protokolle sind ein Jahr aufzubewahren. Soweit die aufgelaufenen Faxsendungen unzustellbar bleiben, werden diese, wenn möglich an die Absenderin / den Absender zurückgeschickt.

Die u. a. Beschäftigten erhalten die Zugriffsrechte auf den Faxserver im URZ ausschließlich mit der Funktion: Verteilstelle, um unzustellbare PC-Fax-Sendungen entsprechend weiterleiten zu können.

Beschäftigte des URZs:

- Herr Ribbat
- Vertreter/Vertreterin

Systembedingte Aufzeichnungen des Faxservers von Nutzungsdaten werden weder technisch noch manuell zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle von der Dienststelle ausgewertet.
Dezernat 1.4 03.11.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de