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Rahmenbedingungen für Testinseln

Illustration

Die Dienststelle und beide Personalräte vereinbaren hiermit die Rahmenbedingungen zur Erprobung neuer Technologien unter Echtbetriebsbedingungen in so genannten "Testinseln".


Zur Einrichtung jeder Testinsel muss in folgenden Punkten Einvernehmen hergestellt und als Protokoll der Arbeitsgruppe Organisation festgehalten werden.

Vor Testbeginn sind einvernehmlich festzulegen:

  • Ziel und Zweck des Tests,
  • seine zeitliche Dauer,
  • Hard- und Software, die bei ihm eingesetzt werden sollen, sowie
  • die Beschäftigten, welche den Test durchführen sollen oder von ihm betroffen werden.

Nach Abschluss des Tests wird ein Bericht erstellt; er wird den Personalräten unaufgefordert übersandt. Der Bericht muss Aussagen darüber enthalten:

  • ob und ggf. für wen der Testgegenstand in der Hochschule sinnvoll einzusetzen ist,
  • welche Konfiguration empfehlenswert ist,
  • welche Auswirkungen sich für die damit arbeitenden Beschäftigten daraus ergeben,
  • ob und ggf. in welchem Umfang Schulungen vor dem Einsatz erforderlich sind,
  • ob besondere Datenschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Dauert die Testphase länger als ein halbes Jahr, so sind halbjährlich Zwischenberichte zu erstellen. Die Personalräte haben jederzeit die Möglichkeit, sich vor Ort über den Stand des Tests zu informieren. Auf Antrag eines Personalrates lädt die Arbeitsgruppe Organisation die am Test beteiligten Personen zu einem Zwischenbericht in die Arbeitsgruppe Organisation ein.

Stellt sich nachträglich heraus, dass der vereinbarte Testzeitraum nicht ausreicht, so sind die Personalräte rechtzeitig, vor Ablauf des Testzeitraumes unter Angabe des Grundes, in der Arbeitsgruppe Organisation zu informieren. Der Testzeitraum verlängert sich dann nach Informationsweitergabe automatisch um ein viertel Jahr. Innerhalb des Vierteljahres ist mit den Personalräten Einvernehmen über eine ggf. notwendige Verlängerung des Testzeitraumes herzustellen. Kann kein Einvernehmen hergestellt werden, ist der Test nach Ablauf des Vierteljahres zu beenden.

Von den einvernehmlich festgelegten Testgegenständen können jeweils die neuesten Versionen / Releases getestet werden. Die Personalräte sind vorab darüber zu informieren; ein förmliches Beteiligungsverfahren ist dazu im Rahmen des Tests nicht erforderlich.


- Zustimmung des PRwiss. vom 10.01.1991
- Zustimmung des Personalrates vom 22.01.1991

Dezernat 1.4 03.11.2011
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