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Mehrarbeit

Illustration
Wenn zur Bewältigung der Projektarbeit keine Personaleinstellung erfolgen kann oder soll, gibt es zwei Möglichkeiten, dies aufzufangen:

  1. Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von Beschäftigten (längerfristig, max. bis Ende Projektlaufzeit).
  2. Anordnung von Mehrarbeit (kurzfristig).

Zu 1.: Fallen im oder durch das Projekt Aufgaben an, die Beschäftigte im Rahmen des Stundenumfanges des bisherigen Arbeitsvertrages nicht bewältigen können, so ist eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit zur ausschließlichen Wahrnehmung von Projektaufgaben möglich. Die Finanzierung dieser Stundenaufstockung ist durch den das Projekt durchführenden Bereich zu sichern. Es reicht ein formloser Antrag an das Personaldezernat mit folgenden Angaben:

- Arbeitsplatzbeschreibung für die neu / zusätzlich zu übertragenden Tätigkeiten.

- Dauer der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit.
- Gesonderte Befristungsbegründung, wenn das Enddatum vom Projektende abweicht.
- Wöchentliche Arbeitszeit, um die die bisherige vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erhöht werden soll.

Zu 2.: Wenn Tätigkeiten nur kurzfristig innerhalb eines Projektes wahrgenommen werden sollen, ist auch die Anordnung von Mehrarbeit (bei Teilzeitbeschäftigten) oder Überstunden (bei Vollzeitbeschäftigen) denkbar, sofern die Finanzierung dieser Maßnahme gesichert ist. Die Überstunden werden durch das Personaldezernat angeordnet. Es reicht ein formloser Antrag, in dem die Dauer und der Umfang der anzuordnenden Mehrarbeitsstunden sowie eine inhaltliche Begründung für die vorübergehende Anordnung der Mehrarbeitsstunden enthalten sein sollte.

Wenn Sie eine Stundenerhöhung oder die Anordnung von Mehrarbeit planen, wenden Sie sich vorab bitte an die Personalverwaltung da die verschiedenen Lösungen arbeitsrechtlich problematisch sein können. Wir beraten Sie gern.
Dezernat 3.1 09.02.2011
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