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Teilnahmeberechtigung

  • Teilnahmeberechtigt an allen Bereichen des 6. Rahmenprogramms sind natürliche und juristische Rechtspersonen (Institutionen, Unternehmen, private und öffentliche Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen)
  • aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union,
  • aus den Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, und den Beitrittskandidatenstaaten Bulgarien, Rumänien und Türkei
  • aus den anderen am Rahmenprogramm assoziierten Staaten Island, Israel, Liechtenstein, Norwegen und ab dem 1. Januar 2004 auch Schweiz.
  • Partner aus Rußland, den "Neuen Unabhängigen Staaten", den Ländern des Mittelmeerraums und des westlichen Balkans sowie aus Entwicklungsländern sind im Maßnahmenbereich Internationale Kooperationen (INCO) unbeschränkt teilnahme- und förderberechtigt.
  • Partner aus Drittstaaten können am Rahmenprogramm teilnehmen. Finanzielle Förderung können sie erhalten, wenn ihre Teilnahme zur Durchführung des Projektes notwendig ist bzw. wenn sie im besonderen Interesse des Projektes liegt.
Dezernat 1.2 04.03.2010
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