Die Einführung einer gestuften Studienstruktur mit Bachelor- und Masterstudiengängen ist ein zentrales Anliegen deutscher Hochschulpolitik. Mit ihr verbindet sich eine weitreichende organisatorische und inhaltliche Reform der Studiengänge, die zu einer stärkeren Differenzierung der Ausbildungsangebote im Hochschulbereich führt.
Bachelor-Studiengänge sind grundständige Studiengänge und vermitteln einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Ziel eines Bachelorstudiengangs ist die Vermittlung wissenschaftlichen Grundlagenwissens, von Methodenkompetenz und berufsfeldbezogenen Qualifikationen. Ein erworbener Bachelorabschluss bietet die Möglichkeit des direkten Einstiegs ins Berufsleben oder der Weiterqualifizierung in einem Masterstudiengang. Die Weiterqualifizierung kann sofort oder nach einer Phase der Berufstätigkeit erfolgen.
Ein Masterstudiengang setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus. Neben dem erforderlichen ersten Hochschulabschluss soll das Studium im Masterstudiengang von weiteren Zugangskriterien abhängig gemacht werden. Im Rahmen eines Masterstudiums können die Kenntnisse des ersten Studiengangs vertieft werden oder aber ergänzende Qualifikationen in einer anderen Fachrichtung erworben werden.
Master-Studiengänge sind obligatorisch nach den Profiltypen "stärker anwendungsorientiert" und "stärker forschungsorientiert" zu differenzieren. Der Profiltyp wird bei der Akkreditierung nach folgenden Kriterien festgestellt:
Gemäß eines KMK-Beschlusses vom 10. Oktober 2003 i.d.F. vom 04. Februar 2010 werden Masterstudiengänge unterschieden in:
· Konsekutive Masterstudiengänge
Konsekutive Masterstudiengänge sind als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere Studiengänge auszugestalten. Bachelor- und Masterstudiengänge können an verschiedenen Hochschulen, auch an unterschiedlichen Hochschularten und auch mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und zweiten Abschluss konsekutiv studiert werden.
· Weiterbildende Masterstudiengänge
Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar.
Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Die Gleichwertigkeit der Anforderungen ist in der Akkreditierung festzustellen.
Studiendauer
| Regelstudienzeit von Bachelorstudiengängen: | Mindestens sechs und höchstens acht Semester |
| Regelstudienzeit von Masterstudiengängen: | Mindestens zwei und höchstens vier Semester |
| Gesamtregelstudienzeit konsekutiver Studiengänge: | Höchstens zehn Semester |
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