Fristen zur Beurlaubung
für das Wintersemester:
01.06.-31.07. - reguläre Frist
01.08.-15.08. - verspätete Beurlaubung mit Verspätungsgebühr 5,00 €
für das Sommersemester:
01.12.-31.01. - reguläre Frist
01.02.-15.02. - verspätete Beurlaubung mit Verspätungsgebühr 5,00 €
Wenn die Durchführung Ihres Studiums im kommenden Semester aus einem wichtigen Grund nicht möglich ist, können Sie anstelle einer Rückmeldung die Beurlaubung beantragen.
Eine Beurlaubung ist in folgenden Fällen möglich:
Bitte beachten Sie:
Beantragung der Beurlaubung
Studierende, die anstelle der Rückmeldung eine Beurlaubung beantragen möchten, können dies mit einem schriftlichen Antrag auf Beurlaubung tun. Dieser Antrag muss dem Studierendensekretariat ggf. mit zusätzlichen Unterlagen per Post oder per Fax eingereicht werden.
Nachweis der erfolgten Beurlaubung
Das Studierndendensekretariat prüft Ihren eingegangenen Antrag und veranlasst bei vollständigen Unterlagen die Beurlaubung für das kommende Semester. Bei fehlerhaften Unterlagen erhalten Sie eine Nachbesserungsmöglichkeit. Als Nachweis der erfolgten Beurlaubung erhalten Sie per Post den Studienausweis mit dem Vermerk "beurlaubt".
Die Frist ist seit dem 15.02.2012 abgelaufen.
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de