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Exmatrikulation

Allgemeine Informationen

Die Exmatrikulation ist die Austragung der/des Betroffenen aus der Liste der Studierenden. Das Verlassen der Hochschule kann aus verschiedenen Gründen erfolgen.
Eine rückwirkende Exmatrikulation ist unzulässig. Über die Exmatrikulation wird ein Bescheid oder eine Bescheinigung ausgestellt.

Folgen der Exmatrikulation (wirksam ab dem Exmatrikulationstag):

  • Sie sind kein/e Studierende/r mehr (Ihr Studienausweis ist nicht mehr gültig).
  • Der Versand der Studienunterlagen wird eingestellt.
  • Die bis zum Exmatrikulationstag entstandenen Kosten sind von Ihnen zu tragen.
  • Die Exmatrikulation wird durch die Hochschule der zuständigen Krankenkasse gemeldet, sofern Sie im Rahmen der studentischen Pflichtversicherung krankenversichert waren.

Exmatrikulation auf Antrag

Studierende, welche die Hochschule verlassen möchten, können die Exmatrikulation jederzeit im Studierendensekretariat beantragen. Sie können die Exmatrikulation zum Ende des Semesters oder
die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen.

Die Exmatrikulation zum Ende des Semesters wird für das Wintersemester zum 31.03. und für das Sommersemester zum 30.09. wirksam. Bis zu diesem Datum sind Sie Mitglied der Hochschule und erhalten alle Studienunterlagen des jeweiligen Semesters.
Die Exmatrikulation zum Ende des Semesters können Sie per E-Mail: bescheinigung(at)fernuni-hagen.de beantragen.

Die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung erfolgt an dem Tag, an dem der Antrag auf Exmatrikulation im Studierendensekretariat eingeht. Bei der Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung wird der Versand der Studienunterlagen eingestellt. Da aber die entstandenen Gebühren trotzdem zu entrichten sind, empfehlen wir diese Exmatrikulation nur bei Vorliegen besonderer Gründe zu beantragen:

Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung können Sie per E-Mail: bescheinigung(at)fernuni-hagen.de beantragen.

Exmatrikulation von Amts wegen

Bei Vorliegen bestimmter Gründe werden Studierende auch ohne Antrag von der Hochschule exmatrikuliert. Der Grund der Exmatrikulation wird Ihnen mit dem Exmatrikulationsbescheid mitgeteilt. In folgenden Fällen wird die Exmatrikulation von Amts wegen durchgeführt:

  • Der/die Student/-in hat sich zum Folgesemester nicht zurückgemeldet und nicht beurlaubt.
  • Der/die Student/-in hat das Studium erfolgreich abgeschlossen und hat keinen anderen Studiengang/keine andere Weiterbildung aufgenommen.
  • Der/die Student/-in hat die zu entrichtende Gebühren und Beiträge trotz Mahnung und Fristsetzung nicht bezahlt.
  • Sonstige Gründe

Exmatrikulation und Prüfungsrecht

Ablegen von Prüfungen
Für das Ablegen von Prüfungen müssen Sie eingeschrieben sein.
Nach dem Erwerb Ihres Studienabschlusses werden Sie von Amts wegen zum Ende des Semesters exmatrikuliert, sofern Sie keinen weiteren Studiengang/keine weitere Weiterbildung aufnehmen.

Abmeldung von Prüfungen
Durch die Exmatrikulation werden etwaige Prüfungsanmeldungen nicht berührt. Sie sollten sich unbedingt von der/den Prüfung/en gesondert bei dem zuständigen Prüfungsamt abmelden, da Ihnen ansonsten eine Gebühr von 25,00 EUR für die Nichtteilnahme an der Prüfung berechnet wird. Die Prüfungsabmeldung können Sie über das online Prüfungsportal durchführen, dort, wo Sie sich auch zur Prüfung angemeldet hatten.

Zurückziehung des Antrags auf Einschreibung/Zulassung

Neubewerber/-innen können den Antrag auf Einschreibung/Zulassung bis zum Semesterbeginn (bis zum 30.09. für das Wintersemester oder bis zum 31.03. für das Sommersemester) formell zurückziehen. Nach Semesterbeginn kann das Ausscheiden vom Studium nur über eine Exmatrikulation erfolgen.
Die bis zum Tag der Zurückziehung entstandenen Kosten sind von Ihnen zu tragen.

Die Zurückziehung Ihres Antrags können Sie per E-Mail studierendensekretariat(at)fernuni-hagen.de beantragen.

1. Exmatrikulationsgründe

Die gesetzliche Grundlage für die Exmatrikulation bilden der § 51 des Hochschulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und der § 16 der Zulassungs- und Einschreibungsordnung für die FernUniversität in Hagen. Danach sind folgende Exmatrikulationsgründe möglich:

  • Exmatrikulation auf Antrag
  • Exmatrikulation wegen bestandener Abschlussprüfung
  • Exmatrikulation wegen Nichtrückmeldung zum Folgesemester
  • Exmatrikulation wegen Täuschung bei der Einschreibung
  • Exmatrikulation wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen nach dem Sozialgesetzbuch gegenüber der zuständigen Krankenkasse
  • Exmatrikulation wegen des Verlusts des Prüfungsanspruchs (endgültig nicht bestandene Prüfung)
  • Exmatrikulation wegen Täuschung beim Erwerb der Prüfungsleistungen
  • Exmatrikulation wegen Nichtzahlung der Gebühren
  • Exmatrikulation wegen Nichtermittlung des aktuellen Wohn- oder Aufenthaltsorts

2. Die bis zum Exmatrikulationstag entstandenen Kosten

Die Grundlage für die Entstehung und Fälligkeiten der Gebühren bildet die Gebührensatzung für die FernUniversität in Hagen. Danach entstehen die Gebühren mit der Stellung des Zulassungs-/Rückmelde- oder Beurlaubungsantrags. Die Exmatrikulation führt nicht zur Befreiung oder Erstattung dieser Gebühren.

Bei der Exmatrikulation zum Semesterende sind alle in dem Semester entstandenen Gebühren zu bezahlen.

Bei der Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung wird aus Kulanz geprüft, ob zu diesem Zeitpunkt noch Kurse storniert werden können. Sofern der Hochschule noch keine Kosten entstanden sind (Druckaufträge wurden noch nicht erteilt), werden die Kursstornierungen zur Minderung Ihrer Gebühren durchgeführt. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR erhoben. Alle sonstigen im Semester entstandenen Gebühren sind zu entrichten. In diesem Fall erhalten Sie eine Korrekturmitteilung zu Ihrem Gebührenbescheid.

Sie können sich jederzeit nach der Höhe Ihrer Gebühren im Semester oder Ihrer Gebühren nach der Exmatrikulation direkt bei der Gebührenstelle erkundigen.
Tel.: 02331-987-2777 Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr
E-Mail: gebuehrenverwaltung(at)fernuni-hagen.de

3. Erhalt eines Studienplatzes an einer anderen Hochschule

Es ist unzulässig, an zwei Hochschulen in Deutschland als Ersthörer/-in eingeschrieben zu sein.

Falls Sie sich an einer anderen Hochschule für denselben Studiengang eingeschrieben haben, müssen Sie sich an der FernUniversität exmatrikulieren. Alternativ können Sie sich zur/zum Akademiestudierenden umschreiben.

Falls Sie sich an einer anderen Hochschule für einen anderen Studiengang eingeschrieben haben, empfehlen wir Ihnen die Umschreibung zur/zum Studiengangszweithörer/-in an der FernUniversität in Hagen.

4. Probleme mit der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe oder Leistungen der Arbeitsagenturen)

Bei einem Vollzeitstudium können die Sozialämter/Arbeitsagenturen die Leistungen zum Lebensunterhalt aufheben. Die Behörden begründen, dass Vollzeitstudierende dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, da die Hauptbeschäftigung das Studium ist.

Bei einem Teilzeitstudium studiert man in der Regel 15 bis 18 Stunden wöchentlich. Somit bleiben noch ausreichende Zeitanteile für eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit 15 oder mehr Stunden wöchentlich (§120 Abs. 2 Sozialgesetzbuch III).
Da leider nicht alle Sozialämter/Arbeitsagenturen die o.g. Regelung des Teilzeitstudiums akzeptieren, wird ein klärendes Gespräch mit der zuständigen Behörde vor Ort empfohlen.

5. Kosten, die mit der Zurückziehung des Zulassungsantrags entstehen

Die Grundlage für die Entstehung und Fälligkeiten der Gebühren bildet die Gebührensatzung für die FernUniversität in Hagen. Danach entstehen die Gebühren mit der Stellung des Zulassungsantrags.

Wird der Antrag nach einer bereits erfolgten Einschreibung/Zulassung zurückgezogen, wird aus Kulanz geprüft, ob zu diesem Zeitpunkt noch Kurse storniert werden können. Soweit der Hochschule noch keine Kosten entstanden sind (Druckaufträge wurden noch nicht erteilt), werden die Kurstornierungen zur Minderung Ihrer Gebühren durchgeführt. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR erhoben. Alle sonstigen im Semester entstandenen Gebühren sind zu entrichten.

Wird der Antrag vor einer bereits erfolgten Einschreibung/Zulassung zurückgezogen, entstehen Ihnen keine Kosten.

Sie können sich jederzeit nach der Höhe Ihrer Gebühren im Semester oder Ihrer Gebühren nach der Zurückziehung des Zulassungsantrags direkt bei der Gebührenstelle erkundigen.
Tel.: 02331-987-2777 Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr
E-Mail: gebuehrenverwaltung(at)fernuni-hagen.de

Dezernat 2.1 20.02.2012
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de