Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen in Bezug auf Ihr Studium an der FernUniversität in Hagen.
Änderung des bisheringen Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (StBAG) in Gesetz zur Erhebung von Hochschulabgaben (Hochschulabgabengesetz - HAgbG NRW [externer Link]) und landesweite Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/12 in Nordrhein-Westfalen.
Das frührere Studienkonten- und -finanzierungsgesetz (StKFG NRW) ist mit Wirkung vom 01.04.2007 nicht weiter gültig, Studiengebühren werden aus diesem Grund nicht mehr erhoben.
Zudem hatte sich die FernUniversität dazu entschlossen, auf die Erhebung des allgemeinen Studienbeitrages (bis zu 500 € je Semester) nach dem Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (StBAG NRW) zu verzichten. Die allgemeinen Studienbeiträge wurden landesweit letztmalig im Sommersemester 2011 erhoben.
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