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Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten von Studierenden im Ausland

In der Förderlinie Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten werden, gemäß den Qualitätskriterien der FernUniversität, Semesteraufenthalte vorzugsweise dann gefördert, wenn die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen bereits vor Antritt des Auslandsaufenthalts sichergestellt ist.


Wer und was wird gefördert?

  • Bewerben können sich Studierende der FernUniversität ab dem 2. Fachsemester sowie Master-Studierende ab dem 1. Fachsemester
  • Es werden nur Studienaufenthalte außerhalb Europas bzw. der ERASMUS-Länder gefördert.
  • Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Ihr Auslandsaufenthalt sich über den Förderzeitraum bis zum 28.2.2013 erstreckt, sofern Sie den Aufenthalt noch im Dezember 2012 antreten und die Förderdauer mind. 3 Monate beträgt. Allerdings sind zweisemestrige Auslandsaufenthalte grundsätzlich von der PROMOS-Förderung ausgeschlossen. Hier wird auf die Jahresstipendien des DAAD [externer Link] verwiesen.

Förderung

  • Monatliches Stipendium [externer Link]
  • Einmaliger Reisekostenzuschuss [externer Link] in unterschiedlicher Höhe je nach Zielland und Aufenthaltsdauer (zwischen ca. 125 € und 1300 €).
  • Studiengebühren können nicht übernommen werden.
  • Studierende, die für ihr Auslandsstudienvorhaben bereits eine andere Förderung erhalten, wie Auslandsförderung durch eine Stiftung, können über PROMOS nicht gefördert werden. Ausgenommen sind hiervon Auslands-BAföG-Empfänger. Sie erhalten die Teilstipendienrate, jedoch keinen Reisekostenzuschuss.
  • Förderdauer: 1-6 Monate.

Bewerbungstermine

• Bis 31. August 2012

Bewerbungsunterlagen

  1. PROMOS-Bewerbungsformular
  2. Bestätigung der Gastinstitution mit Angabe der Dauer des Aufenthalts;
  3. Tabellarischer Lebenslauf (mit Passfoto)
  4. Darstellung des Studienvorhabens im Ausland bzw.Motivationsschreiben von maximal 2 Seiten (DIN-A4) Länge
  5. 1 aktuelles Gutachten von einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer
  6. ggf. akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  7. Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel
  8. Sprachnachweis beispielsweise durch Studiengang (bei Sprachen), DAAD-Sprachtest, UNIcert, VHS-Kurs o.ä., bei Vorliegen der Zulassung nicht zwingend notwendig
  9. Die Bestätigung des Prüfungsamtes, dass das zusätzliche Modul für das Studium anerkannt werden kann
  10. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. Die Studienbescheinigung für das Semester, in dem das Auslandssemester absolviert wird, kann ggf. nachgereicht werden.
  11. Erklärung, dass ein ausreichender Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für die Zeit des geplanten Auslandsstudiums besteht, bzw. dass dieser noch abgeschlossen wird.


Die Unterlagen sind fristgerecht einzureichen bei:


FernUniversität in Hagen
Dez. 1.2 Abteilung für Internationale Angelegenheiten
und Forschung
z.Hd. Sabine Haake
Fleyer Strasse 204
58097 Hagen

Dezernat 1.2 | 13.02.2012
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen, Telefon: +49 2331 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de