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VolkswagenStiftung: Sommerschulen

3. Symposien und Sommerschulen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler

Zielsetzung: Die Entwicklung neuer wissenschaftlicher Ideen und die Diskussion bislang in dieser Form noch nicht behandelter Themen und Ansätze in einem interdisziplinären und internationalen Kontext. Besondere Kriterien: aktive Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses; eine signifikante bzw. angemessene Berücksichtigung von Wissenschaftlerinnen sowohl bei den Vortragenden als auch den Teilnehmenden.

Fördermöglichkeiten: themenoffen und nicht auf bestimmte Fachgebiete beschränkt. Das Thema der Veranstaltung muss sich daher auch nicht auf eine der inhaltlich definierten Initiativen der Stiftung beziehen. Gefördert werden können Symposien, Workshops und kleinere Konferenzen sowie Sommerschulen sofern sie die eingangs aufgeführten Randbedingungen erfüllen.

Zielgruppe: Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen (Doktoranden, Post-Doktoranden und Habilitanden) aus dem In- und Ausland.

Förderberechtigt: wissenschaftliche Einrichtungen; bei einer gemeinsamen Planung der Veranstaltung durch Wissenschaftler/ innen aus dem In- und Ausland soll die Federführung bei einem Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin aus einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung liegen.

Höchstteilnehmerzahl: 60 inkl. Vortragende

Veranstaltungsort: sollte in Deutschland liegen; in begründeten Ausnahmefällen kann die Veranstaltung auch im europäischen Ausland stattfinden.

Laufzeit: bis zu drei aufeinander aufbauende Veranstaltungen

Art der Förderung: Mittel zur Deckung von Aufenthalts- und Fahrtkosten (zu kostengünstigen Tarifen) der Teilnehmer/innen und Referenten, Mittel zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung einschließlich der Erstellung von Arbeitsmaterialien, deren Veröffentlichung im Internet oder gegebenenfalls deren Vervielfältigung.

Wichtig: ausgenommen sind Sommerschulen, deren Thematik zum regulären oder speziellen Lehrprogramm von Universitäten gehört oder aus deren Arbeitsprogramm die Einbindung neuester, für die zu behandelnden Fragestellungen maßgeblicher Forschungsergebnisse nicht deutlich wird. Gleiches gilt für Veranstaltungen, die im Rahmen von Universitätspartnerschaften Angehörige der Partnerhochschulen zusammenführen.

Antragsfristen:Anträge mit allen erforderlichen Angaben sollten so eingereicht werden, dass ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung seitens der Stiftung bleibt; d.h. mind. vier Monate vor der Veranstaltung

Wichtig: Anträge sollen so abgefasst sein, dass sie ein für die wissenschaftliche Prüfung ausreichendes Bild der geplanten Veranstaltung vermitteln. Anträge aus solchen Fachgebieten, in denen die allgemein anerkannte Arbeitssprache Englisch ist – also insbesondere aus den naturwissenschaftlich-technischen und medizinischen Fächern – sind in englischer Sprache unter Beifügung einer deutschsprachigen Zusammenfassung einzureichen.

Ansprechpartnerin:
Inga Brandes (Forschungsreferentin)
Abteilung Internationale Angelegenheiten und Forschung
Tel. 02331/987-2053
Fax: 02331/987-345
Besucheradresse: Fleyer Strasse 204, Zimmer 115
Dez.1.2 | 06.06.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen, Telefon: +49 2331 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de